RestRes

Nutzungsbedingungen für Restaurants (AGB)

Stand: 22.08.2026

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung der Software RestRes (Software-as-a-Service) durch Restaurants.

Anbieter: IMMCA GmbH, Sülldorfer Kirchenweg 123, 22589 Hamburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 200821, vertreten durch die Geschäftsführerin Dr. Ines Krebs, E-Mail: kontakt@immca.de — nachfolgend „RestRes“.

Die IMMCA GmbH betreibt die Software unter der Marke RestRes (restres.de). Sie ist Vertragspartnerin, Leistungserbringerin und Rechnungsstellerin; wo diese Bedingungen „RestRes“ sagen, ist die IMMCA GmbH gemeint. Rechnungen werden im Namen der IMMCA GmbH unter der Marke RestRes ausgestellt (auf Kartenabrechnungen erscheint „RESTRES.DE“). Der Vertragspartner von RestRes wird nachfolgend „Kunde“ genannt.

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsschluss

  1. Diese Nutzungsbedingungen gelten für alle Verträge über die Nutzung der Software RestRes (restres.de) zwischen RestRes und ihren Kunden, einschließlich der Anlagen: Anlage 1 — Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO (AVV), Anlage 2 — Preisliste.
  2. Sie richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Der Kunde bestätigt bei Vertragsschluss, als Unternehmer zu handeln.
  3. Der Vertrag kommt zustande, indem der Kunde im Rahmen der Registrierung bzw. der Einrichtung der Zahlung diese Nutzungsbedingungen einschließlich ihrer Anlagen akzeptiert und RestRes den Zugang freischaltet. Maßgeblich ist die dem Kunden dabei angezeigte und von ihm akzeptierte Fassung der Nutzungsbedingungen und der Anlagen; RestRes speichert die akzeptierten Fassungen mit Zeitstempel und stellt sie dem Kunden auf Anfrage zur Verfügung.
  4. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn RestRes ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
  5. Anstelle dieser Nutzungsbedingungen kann ein individueller Nutzungsvertrag in Textform geschlossen werden; dessen Regelungen gehen diesen Bedingungen vor.

§ 2 Vertragsgegenstand

  1. RestRes stellt dem Kunden die Software RestRes zur Verwaltung von Tischreservierungen, Gästedaten und Gäste-Newslettern als Online-Dienst über das Internet bereit (Software-as-a-Service). Eine Installation beim Kunden erfolgt nicht; der Zugriff erfolgt über gängige aktuelle Browser auf den Geräten des Kunden.
  2. Der Funktionsumfang ergibt sich aus der Software in ihrer jeweils aktuellen Fassung. Der im Grundpreis enthaltene Funktionsumfang und etwaige gesondert buchbare Module ergeben sich aus der Preisliste (Anlage 2).

§ 3 Leistungen von RestRes

  1. Bereitstellung: RestRes stellt die Software ab der Freischaltung am vereinbarten Übergabepunkt (Ausgang des Rechenzentrums) zur Verfügung. Die Anbindung des Kunden an das Internet ist nicht Gegenstand des Vertrags.
  2. Einrichtung: Die Software ist so gestaltet, dass der Kunde sie selbst und ohne Mitwirkung von RestRes einrichten kann (insbesondere Tischplan, Öffnungszeiten, Einbindung der Online-Buchung). Auf Anfrage unterstützt RestRes den Kunden bei der Einrichtung ohne zusätzliche Vergütung; dabei kann RestRes einmalig vorhandene Reservierungs- und Gästedaten aus einem Vorsystem übernehmen, soweit der Kunde einen Export bereitstellt und die Übernahme rechtlich zulässig ist (für Newsletter-Empfänger: nur mit nachweisbarer Einwilligung).
  3. Weiterentwicklung: Die Software wird als Standard-Software für alle Kunden einheitlich betrieben und laufend weiterentwickelt. RestRes darf Funktionen ändern oder ersetzen, soweit der vertragswesentliche Kern (Annahme und Verwaltung von Tischreservierungen) erhalten bleibt; ein Anspruch auf bestimmte Einzelfunktionen oder deren unveränderte Beibehaltung besteht nicht.
  4. Verfügbarkeit: RestRes gewährleistet eine Verfügbarkeit der Software von 98,5 % im Monatsmittel am Übergabepunkt. Nicht als Ausfall gelten geplante Wartungsarbeiten (nach Möglichkeit außerhalb üblicher Servicezeiten der Gastronomie, mindestens 24 Stunden vorher in der Software oder in Textform angekündigt, höchstens acht Stunden im Monat), Störungen der Internetanbindung oder der Geräte des Kunden sowie Ausfälle aufgrund höherer Gewalt (§ 14 Abs. 5).
  5. Support: Die Software ist darauf ausgelegt, dass der Kunde laufende Einstellungen (z. B. Öffnungszeiten, Schließtage, Tischplan, Team-Zugänge) selbst und ohne Mitwirkung von RestRes ändern kann. Darüber hinaus leistet RestRes Unterstützung bei Fragen und Störungen per E-Mail (support@restres.de). RestRes bemüht sich um zügige Antworten; feste Reaktions- oder Wiederherstellungszeiten sind nicht geschuldet.
  6. Datensicherung: RestRes sichert die Daten des Kunden täglich automatisiert (Näheres in Anlage 1 — AVV). Unabhängig davon kann der Kunde seine Daten jederzeit selbst als CSV-Dateien exportieren.
  7. KI-Funktionen: Die Software kann optionale KI-gestützte Funktionen enthalten (z. B. einen Assistenten, der Freitext-Eingaben der Mitarbeiter in Vorschläge für Verwaltungsaktionen übersetzt). Vorschläge solcher Funktionen werden erst ausgeführt, nachdem der Kunde bzw. seine Mitarbeiter sie ausdrücklich bestätigt haben; für die Prüfung eines Vorschlags vor der Bestätigung ist der Kunde verantwortlich. Die Verarbeitung dabei eingegebener personenbezogener Daten richtet sich nach Anlage 1 (AVV) einschließlich der dort genannten Unterauftragnehmer; Eingaben werden nicht zum Training von KI-Modellen verwendet. KI-Funktionen sind nicht Teil des vertragswesentlichen Kerns (§ 3 Abs. 3); RestRes kann sie ändern, einstellen und ihre Nutzung auf ein angemessenes Volumen begrenzen (Fair Use). Ob einzelne KI-Funktionen gesondert bepreist werden, ergibt sich aus der Preisliste (Anlage 2).

§ 4 Kostenlose Testphase

  1. Ob und zu welchen Bedingungen RestRes eine kostenlose Testphase gewährt — insbesondere Dauer, Voraussetzungen (etwa ein hinterlegtes, verifiziertes Zahlungsmittel) und wie oft sie gewährt wird —, ergibt sich aus der Preisliste (Anlage 2).
  2. Während einer Testphase kann jede Partei den Vertrag jederzeit ohne Frist in Textform beenden. Entfernt der Kunde das hinterlegte Zahlungsmittel oder erweist es sich als ungültig, steht dies einer Beendigung durch den Kunden gleich. Mit der Beendigung endet der Zugang; § 11 (Export und Löschung) gilt entsprechend.
  3. Wird der Vertrag nicht während der Testphase beendet, läuft er ab dem Tag nach Ablauf der Testphase als kostenpflichtiger Vertrag nach § 5 weiter. RestRes weist den Kunden rechtzeitig vor Ablauf der Testphase in Textform darauf hin.

§ 5 Vergütung und Zahlung

  1. Die Höhe der Vergütung, der Abrechnungszeitraum, die Konditionen der kostenlosen Testphase sowie Preise etwaiger Module ergeben sich aus der Preisliste (Anlage 2) in der bei Vertragsschluss akzeptierten Fassung. Diese Fassung gilt für den Kunden für die Dauer des Vertrags fort; eine einseitige Preisänderung durch RestRes findet nicht statt. Preisänderungen sind nur einvernehmlich oder im Wege der Änderungskündigung (§ 9) möglich. Spätere Fassungen der Preisliste gelten nur für danach geschlossene Verträge und für Module, die der Kunde danach zusätzlich bucht.
  2. Die Vergütung ist zu Beginn des jeweiligen Abrechnungszeitraums fällig. Die Zahlung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe (Stripe Payments Europe, Ltd., Irland) durch Belastung des hinterlegten Zahlungsmittels; welche Zahlungsmittel zur Verfügung stehen, ergibt sich aus der Preisliste (Anlage 2). Der Kunde hält während der gesamten Vertragslaufzeit ein gültiges Zahlungsmittel hinterlegt. Rechnungen werden elektronisch (per E-Mail oder als Download) bereitgestellt.
  3. Schlägt eine Zahlung fehl, informiert RestRes den Kunden in Textform und fordert ihn zur Zahlung auf. Bis zum Ausgleich darf RestRes den Zugang zur Software auf Lesezugriff beschränken (Reservierungen und Daten bleiben einsehbar und exportierbar); die Online-Buchung für Gäste bleibt noch 14 Tage ab der ersten fehlgeschlagenen Zahlung geöffnet. Die Zahlungspflicht für die Zeit der Beschränkung bleibt bestehen. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
  4. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Forderungen aufrechnen. Dies gilt nicht für Gegenansprüche aus diesem Vertrag, die im Gegenseitigkeitsverhältnis zur Vergütung stehen (insbesondere Mängelansprüche).

§ 6 Pflichten des Kunden

  1. Der Kunde hält seine Zugangsdaten und die seiner Mitarbeiter geheim und sorgt dafür, dass nur berechtigte Personen Zugang erhalten; ausgeschiedenen Mitarbeitern entzieht er den Zugang unverzüglich (Team-Verwaltung in der Software).
  2. Der Kunde nutzt die Software nur im Rahmen dieses Vertrags und der geltenden Gesetze. Für die von ihm oder seinen Gästen eingegebenen Inhalte (z. B. Restaurantdaten, Notizen, Newsletter-Inhalte) ist der Kunde verantwortlich; dies gilt insbesondere für die wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit seiner Newsletter (die Software stellt hierfür das Double-Opt-in-Verfahren bereit).
  3. Der Kunde hält die in der Software hinterlegten eigenen Angaben aktuell, insbesondere die Kontakt-E-Mail-Adresse (Empfangsadresse für Mitteilungen, auch nach dem AVV) und seine Öffnungszeiten.
  4. Bindet der Kunde die Online-Buchung oder das Newsletter-Formular in seine eigene Website ein, ist er für seine Website einschließlich ihrer Rechtstexte (Impressum, Datenschutzerklärung) verantwortlich.
  5. Auffällige Störungen oder Sicherheitsvorfälle teilt der Kunde RestRes unverzüglich mit.

§ 7 Rolle bei Reservierungen

RestRes stellt ausschließlich die Technik bereit. Verträge über Restaurantbesuche kommen ausschließlich zwischen dem Kunden und seinen Gästen zustande. Für Annahme, Bestätigung und Erfüllung von Reservierungen sowie für die Richtigkeit der Restaurant-Angaben (einschließlich Öffnungszeiten und Verfügbarkeiten) ist der Kunde verantwortlich.

§ 8 Datenschutz

  1. Soweit RestRes bei der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet (insbesondere Gastdaten), gilt der als Anlage 1 einbezogene Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO. Der Kunde schließt den AVV elektronisch zusammen mit diesen Nutzungsbedingungen ab (Art. 28 Abs. 9 DSGVO). In Datenschutzfragen geht die Anlage 1 diesen Bedingungen vor.
  2. Für die Verarbeitung der Vertrags- und Abrechnungsdaten des Kunden (z. B. Firmenname, Kontaktdaten, Zahlungsdaten über Stripe) ist RestRes selbst Verantwortlicher im Sinne der DSGVO.

§ 9 Laufzeit und Kündigung

  1. Der Vertrag beginnt mit dem Vertragsschluss nach § 1 Abs. 3 und läuft auf unbestimmte Zeit.
  2. Der Kunde kann den Vertrag jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums kündigen; RestRes kann den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Abrechnungszeitraums kündigen. Während der Testphase gilt § 4 Abs. 2.
  3. Der Kunde kann in Textform kündigen (E-Mail an kontakt@immca.de genügt) oder direkt in der Software über das Kundenportal der Abrechnung (Einstellungen → Abrechnung). RestRes kündigt in Textform an die Kontakt-E-Mail des Kunden. Besondere Formerfordernisse oder Fristen darüber hinaus bestehen nicht.
  4. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt.

§ 10 Nutzungsrechte

  1. Der Kunde erhält für die Vertragslaufzeit das einfache, nicht übertragbare Recht, die Software für eigene betriebliche Zwecke des bei Vertragsschluss angegebenen Restaurants zu nutzen — mit beliebig vielen Mitarbeitern und auf beliebig vielen Geräten dieses Restaurants.
  2. Für jedes weitere Restaurant (weiterer Standort mit eigenem Tischplan und eigener Online-Buchung) ist ein eigener Vertrag erforderlich; je Restaurant fällt die Vergütung nach § 5 an.
  3. Alle Rechte an der Software verbleiben bei RestRes. An den vom Kunden eingegebenen Daten erwirbt RestRes keine Rechte über das für die Vertragserfüllung Erforderliche hinaus.

§ 11 Vertragsende: Export und Löschung

  1. Der Kunde kann seine Daten (Reservierungen, Gäste, Newsletter-Abonnenten einschließlich Einwilligungsnachweisen) jederzeit — auch nach Kündigung bis zum Vertragsende — selbst als strukturierte CSV-Dateien exportieren.
  2. Nach Vertragsende löscht RestRes die Daten des Kunden nach Maßgabe des § 10 der Anlage 1 (AVV): innerhalb von 90 Tagen, auf Wunsch jederzeit früher. Wird der Vertrag innerhalb dieser Frist wieder aufgenommen, stehen sämtliche Daten unverändert wieder zur Verfügung; eine erneute kostenlose Testphase gibt es dabei nicht.
  3. Von der Löschung nach Abs. 2 ausgenommen sind die Vertrags- und Abrechnungsdaten des Kunden (§ 8 Abs. 2) — insbesondere die gespeicherten Vertragsfassungen und Zustimmungsnachweise (§ 1 Abs. 3), Rechnungen und Zahlungsnachweise —, die RestRes zur Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten (insbesondere § 147 AO, § 257 HGB) für die Dauer dieser Fristen speichert.

§ 12 Haftung

  1. RestRes haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
  2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet RestRes nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf) und begrenzt auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden, insgesamt höchstens auf 2.500 € je Vertragsjahr — unabhängig davon, ob und in welcher Höhe der Kunde in diesem Zeitraum Vergütung gezahlt hat (Testphase).
  3. Bei Verlust von Daten haftet RestRes im Rahmen der vorstehenden Absätze nur für den Aufwand, der zur Wiederherstellung der Daten aus den vertraglich geschuldeten Datensicherungen (§ 3 Abs. 6) und aus den dem Kunden jederzeit möglichen Exporten erforderlich ist.
  4. Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel nach § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB ist ausgeschlossen.
  5. Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von RestRes.

§ 13 Änderungen dieser Nutzungsbedingungen

  1. RestRes kann diese Nutzungsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit dies aufgrund geänderter rechtlicher oder technischer Rahmenbedingungen oder der Weiterentwicklung der Software erforderlich ist und den Kunden nicht unangemessen benachteiligt. Die Preisliste bleibt davon unberührt (§ 5 Abs. 1 — keine einseitige Preisänderung).
  2. Änderungen kündigt RestRes dem Kunden mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform an, unter Hervorhebung der geänderten Bestimmungen. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Wirksamwerden in Textform, gelten die Änderungen als genehmigt; auf diese Folge weist RestRes in der Ankündigung gesondert hin. Widerspricht der Kunde, läuft der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen weiter; RestRes kann in diesem Fall ordentlich nach § 9 Abs. 2 kündigen.
  3. Die Zustimmungsfiktion nach Abs. 2 gilt nicht für Änderungen, die den Leistungsumfang nach § 2 und § 3, die Vergütung, die Laufzeit oder die Haftung betreffen oder das Vertragsgefüge insgesamt wesentlich verändern; solche Änderungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden in Textform.

§ 14 Schlussbestimmungen

  1. Eine Nennung des Kunden als Referenz (Name/Logo des Restaurants) erfolgt nur mit dessen vorheriger Zustimmung in Textform; die Zustimmung ist jederzeit für die Zukunft widerruflich.
  2. Es gilt deutsches Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Hamburg.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
  4. RestRes darf die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag insgesamt auf ein mit ihr verbundenes Unternehmen oder einen Rechtsnachfolger übertragen, der den Geschäftsbetrieb RestRes fortführt. RestRes zeigt die Übertragung dem Kunden mindestens vier Wochen vorher in Textform an; der Kunde kann den Vertrag in diesem Fall zum Zeitpunkt der Übertragung kündigen.
  5. Keine Partei haftet für die Nichterfüllung ihrer Pflichten, soweit sie auf Ereignissen beruht, die keine Partei zu vertreten hat (höhere Gewalt, z. B. Naturkatastrophen, Krieg, behördliche Anordnungen, großflächige Ausfälle öffentlicher Strom- oder Telekommunikationsnetze). Die betroffene Partei informiert die andere unverzüglich; dauert das Ereignis länger als 30 Tage an, kann jede Partei den Vertrag außerordentlich kündigen.

Anlage 1: Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO
Anlage 2: Preisliste